Wurfabnahme im PON-Club e.V.
Welpen aus Würfen, die im PON-Club e.V. fallen, werden gemäß der Satzung/Zuchtordnung des Vereins und den Bestimmungen des VDH durch einen Zuchtwart begutachtet. Dies wird als Wurfabnahme bezeichnet. Während die erste Wurfabnahmen innerhalb der ersten drei Tage nach Geburt stattfindet, findet die zweite Wurfabnahm in der achten Lebenswoche statt. Für jeden Welpen wird dabei ein Welpenpass angefertigt, der u.a. folgendes enthält:
Zusätzlich findet ca. am 49 Lebenstag der in der Zuchtordnung vorgeschriebene Welpenwesenstest statt, durchgeführt durch einen Wesensbeurteiler des PON-Clubs e.V..
Ergänzend dazu legt der PON-Club e.V. großen Wert auf eine Nachzuchtkontrolle, die im Alter von 12 bis 18 Monaten durchgeführt wird. Neben der Körung wird erneut ein Wesenstest durchgeführt (mehr dazu hier). Weiterhin erfolgen eine eine ärztliche Untersuchung des Hundes und eine HD-Röntgenaufnahme zur Feststellung eine eventuellen Hüftdysplasie. Für Zuchthunde ist ein Gentest auf das rcd4-PRA-Gen und eine echokardiologische Herzuntersuchung vorgeschrieben, die jeweils keinen positiven Befund vorweisen dürfen.
Diese Maßnahmen sind wichtig für die Weiterzucht, um das Ziel, gesunde, wesensfeste und pontypische Hunde zu erhalten, bestmöglich zu erreichen. Im PON-Club e.V. werden etwa 75% der Junghunde zur Nachzuchtkontrolle vorgestellt.