PON-Club e.V.

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Wesenstest und Körung

Im PON-Club e.V. legen wir nicht nur Wert auf die Gesundheit unserer PONs, sondern auch auf ein ausgeglichenes und gefestigtes Wesen. Wir begutachten PONs aus unserer Zucht nicht nur als Welpen, sondern auch als ausgewachsene Hunde. Zudem ist ein erfolgreicher Wesenstest auch eien Voraussetzung für eine Zuchtzulassung eines Hundes.

Eine Körung wiederum ist die Begutachtung eines ausgewachsenen Hundes um festzustellen, ob dieser dem Rassestandard entspricht.

Der Wesenstest

 

Der Wesenstest im PON-Club e.V. ist eine eigenständige Einschätzung des Hundes in Verbindung mit seinen Menschen. Dabei wird der Hund während eines Spaziergangs in einer ihm unbekannten Umgebung in der Natur verschiedenen Reizen und Begegnungen ausgesetzt. Seine Reaktionen werden von einem geschulten und erfahrenen Wesensrichter beobachtet und analysiert. Der Wesenstest ist nicht nur wichtig für die Beurteilung von Hunden für die Zulassung zur Zucht, sondern auch für Hunde aus unserer eigenen Zucht, deren fertiges Wesen wir so kontrollieren möchten. Dies hilft uns bei der Gewährleistung einer weiterhin verantwortungsvollen Zucht dieser Rasse. Deswegen gelten u.a. folgende Vorausetzungen bei einem Wesenstest:

 

  • der zu überprüfende Hund darf nicht älter als drei Jahre und nicht jünger als ein Jahr sein (nach dem dritten Lebensjahr lassen sich ererbte Wesensanlagen nur noch schwer feststellen, da diese meist zu stark durch erlernte Erziehung überlagert werden)
  • die Hunde werden in ähnlichen Gebieten getestet
  • der Hund wird zusammen mit seinen Menschen getestet und somit auf sein Hütebedürfnis eingegangen

 

Der PON-Club führt außerdem einen Welpenwesenstest im Alter vom 48. bis 50. Lebenstag durch, sodass dann auftretende Verhaltensweisen später mit denen des erwachsenen Hundes vergleichen lassen können.

 

Die Körung

 

Bei der Körung wird der erwachsene Hund vermessen, verschiedene körperliche Merkmale festgehalten und das Gangwerk beurteilt. Dies gescheiht durch einen vom VDH/FCI zugelassenen Zuchtrichter. Nur mit einer solchen Körung dürfen Hunde zur Zucht zugelassen werden, da so festgestellt wird, ob der Hund dem Rassestandard entspricht.

Beim PON ist dieser Standard Nummer 251, der vom Ursprungsland Polen festgelegt wurde und in den Regularien der FCI hinterlegt ist.

Wird eine solche Vermessung und Begutachtung eines Hundes nicht durch einen qualifizierten Richter durchgeführt, spricht man von einer Nachzuchtbeurteilung. Diese kann im PON-Club e.V. durch den Zuchtleiter oder stellv. Zuchtleitung geschehen, hat jedoch keine Gültigkeit für eine eventuelle Zuchtzulassung.