Rassestandard
Standard des PON (Nummer 251)
FCI Gruppe 1, Hüte- und Treibhunde, ausgenommen Schweizer Sennehunde, Sektion 1, Schäferhunde ohne Arbeitsprüfung
Allgemeines Erscheinungsbild
Der Polnische Niederungs Hütehund ist ein Hund von mittlerer Größe, gedrungen, kräftig, muskulös, mit langem dichtem Fell. Gut gepflegt gibt ihm sein Haarkleid ein anziehendes und interessantes Aussehen.
Wichtige Proportionen
Das Verhältnis von Körperhöhe zu Körperlänge beträgt 9:10, das Verhältnis von Schädellänge zu Fanglänge beträgt 1:1, der Fang kann etwas kürzer sein.
Verhalten / Charakter (Wesen)
Von lebhaftem, aber gemässigtem Temperament, wachsam, wendig, intelligent, ausgestattet mit gutem Gedächtnis und vortrefflicher Aufnahmebereitschaft. Er ist wiederstandsfähig gegenüber ungünstigen klimatischen Gegebenheiten.
Kopf
Von mittlerer, proportionierter Größe, nicht zu groß. Das buschige Haar auf Stirn Wangen und Kinn läßt den Kopf größer erscheinen als er tatsächlich ist.
Oberkopf
a) Schädel: Nicht übertrieben breit, leicht gewölbt, Stirnfurche und Hinterhauptbein erkennbar.
b) Stop: Gut ausgeprägt.
Gesichtsschädel
a) Nasenschwamm: Unter Berücksichtigung der Fellfarbe so dunkel wie möglich, mit weiten Nasenöffnungen.
b) Fang: Kräftig, stumpf, Nasenrücken gerade.
c) Lefzen: Anliegend, Ränder von der gleichen Farbe wie der Nasenschwamm .
d) Kiefer / Zähne: Kräftiger Kiefer, regelgerechtes Gebiß, Scheren- oder Zangengebiss.
e) Augen: Von mittlerer Größe, oval, nicht hervortretend, von haselnußbrauner Farbe mit lebhaftem und durchdringendem Blick. DIe Liedränder sind dunkel.
f) Ohren: Hängend, ziemlich hoch angesetzt, von mittlerer Größe, herzförmig, breit an der Basis, der vordere Rand liegt an den Wangen an. Ohren aufmerksam getragen .
Hals
Von mittlerer Länge, kräftig, muskulös, ohne Wamme, eher horizontal getragen.
Körper
a) Umriss: Mehr rechteckig als quadratisch.
b) Widerrist: Gut betont.
c) Rücken: Eben, stark bemuskelt.
d) Lenden: Breit, gut gefügt.
e) Kruppe: Kurz, leicht abgestumpft.
f) Brust: Tief, von mittlerer Breite, die Rippen ziemlich gebogen, weder flach noch tonnenförmig.
g) Untere Profillinie und Bauch: Zeigt eine elegant zur hinteren Körperregion verlaufende Bogenlinie
Rute
a) Angeborene kurze oder Stummelrute, sehr kurz kupierte Rute.
b) Nicht kupierte, ziemlich lange, reichlich behaarte Rute. In der Ruhe hängend, in der Erregung fröhlich über dem Rücken getragen, aber niemals eingerollt oder auf dem Rücken aufliegend.
c) Nicht gekürzte,mittellange unterschiedlich getragene Rute.
Gliedmaßen
a) Vorderhand: Aus der Vorder- und der Seitenansicht: Im Lot. Dank eines kräftigen Skeletts gut ausgeglichener Stand.
b) Schultern: Breit, von mittlerer Länge, schräg, klar umrissen, stark bemuskelt
c) Vordermittelfuß: Leicht schräg zum Unterarm liegend.
d) Vorderpfoten: Oval, geschlossen, leicht gewölbt, recht harte Ballen, Krallen kurz, so dunkel wie möglich.
e) Hinterhand: Von hinten gesehen: Senkrecht, gut gewinkelt.
f) Oberschenkel: Breit, gut bemuskelt.
g) Sprunggelenk: Gut augebildet.
h) Hinterpfoten: Kompakt, oval.
Gangwerk
Leichtfüßig und raumgreifend. Schritt oder ein gleichmäßiger Trab (ohne große Vertiklabewegung). Im langsamen Schritt hat die Rasse häufig die Neigung zum Passgang.
Haut
Gut anliegend, ohne jede Faltenbildung.
Haarkleid
a) Haar: Der ganze Körper ist von derbem, dichtem, dickem und reichlich vorhandenem Fell bedeckt, weiche Unterwolle. Gerades oder leicht gewelltes Haar annehmbar. Die von der Stirn abfallenden Haare bedecken die Stirn auf charakteristische Weise.
b) Farbe: Alle Farben und Flecken sind erlaubt.
Größe
a) Widerristhöhe Rüden: 45 - 50 cm
b) Widerristhöhe Hündinnen: 42 - 47 cm
Bem.: Der Hund muß den Typus eines Gebrauchshundes bewahren, infolgedessen darf seine Körpergröße den Standard nicht unterschreiten, er darf weder zu schwach noch empfindlich sein. Fehler Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muß als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung im genauen Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte. N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
PRÄAMBEL – Zuchtreglement der FCI 1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich. Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner, wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen. Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte schwere Hüftgelenksdysplasie. Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten. Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits- Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden. Die vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der Identifikation des Hundes versehen werden. Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich. Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der FCI. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein.